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Prüfsignum auf markenlosen Feldpostbelegen

Es ist ungewöhnlich, es ist die Ausnahme, gleichwohl kommt es vor. Dass nämlich außer einem Fotoattest der Auftraggeber des Prüfauftrages zusätzlich auch eine Signatur seiner Marke oder seines Beleges wünscht. Das wirkt etwas – der Engländer würde sagen – old-fashioned. Denn die Signatur des Prüfobjektes stammt ja eigentlich aus einer Zeit, als Foto oder Fotokopie noch kein immer und überall verfügbares Beweissicherungsmittel waren.

Gleichwohl, wenn es im Geschmack des Sammlers und Auftraggebers liegt, mag der Prüfer auch heutzutage keine Einrede gegen den Wunsch einer (zusätzlichen) Signatur führen. Die Stellung des Prüfzeichens ist in der Philatelie seit altersher definiert. Es gibt allerdings ein Problem, wenn nämlich ein zu signierender Beleg beispielsweise „markenlos“ ist, etwa ein portofreier Feldpostbrief. Da es hierzu historisch wie aktuell, auch international, in keinem Prüferverband eine verbindliche Vorschrift gibt, muss dafür eine eigene Konvention geschaffen werden.

Im Fall eines markenlosen Feldpostbriefes wird im VP der betreffende Beleg rückseitig in der rechten unteren Ecke liegend signiert, dem Grad seiner Erhaltung nach nahe zum unteren Rand, d.h. bei einem fehlerfreien Stück direkt am unteren Rand, bei einem Beleg mit Qualitätseinschränkungen leicht erhöht.

So oder so, die Signatur des VP Prüfers gibt Gewissheit: Dieser Beleg ist echt.